Im Verkehr zwischen Inserenten und der Robe Verlag AG, Küttigen

 

Preise: Massgebend sind die jeweils gültigen Insertionstarife und Rabatte der Robe Verlag AG, zuzüglich MwSt. Die Laufzeit eines Abschlusses beträgt 12 Monate. Eine Erweiterung des Auftrages während dieser Zeit ist möglich.

 

Vertragserfüllung: Die Robe Verlag AG bestätigt alle schriftlich oder telefonisch erteilten Aufträge. Wenn der Inserent die Auftragsbestätigung akzeptiert, gilt der Auftrag als definitiv und es besteht zwischen dem Verlag und dem Inserenten ein Vertragsverhältnis. Der abgeschlossene Vertrag gilt seitens der Robe Verlag AG als erfüllt, sobald die fertigen Publikationen an die Post-Betriebe oder deren Vertragspartner abgesandt sind.

 

Fälligkeiten und Zahlungsfristen: Die Zahlungen werden ohne Skontoabzug fällig per Erscheinungstag der vom Besteller gewählten Publikation, wobei die Zahlungsfrist 30 Tage ab Rechnungsdatum beträgt. Der Inserent erhält jeweils vom Verlag die Rechnung mit Belegexemplar.

 

Vertragsrücktritt, Stornierung: Der Inserent hat das Recht, bis zum jeweiligen Anzeigenschluss der Ausgabe bereits bestätigte Anzeigendispositionen ohne Kostenfolge zu annullieren und in eine spätere Ausgabe zu verschieben. Der Auftrag bleibt aber auf jeden Fall bestehen.

 

Der Verlag nimmt Anzeigen mit politischem oder religiösem Inhalt grundsätzlich nicht an. Darüber hinaus behält er sich das Recht vor, bereits bestätigte Anzeigen ohne Angaben von Gründen nicht zu publizieren, wenn sie diskriminierend sind oder dem guten Geschmack widersprechen.

 

Inseratevorlagen: Der Besteller verpflichtet sich, die druckfertigen Inseratedaten für die von ihm bestellten Inserate bis spätestens zum Anzeigenschluss zuzustellen. Die Robe Verlag AG behält sich vor, verspätet eingegangene Vorlagen nicht zu berücksichtigen und/oder Nacharbeiten an mangelhaften Druckvorlagen dem Besteller nach Aufwand in Rechnung zu stellen. Digitale Druckunterlagen werden nur auf Wunsch retourniert.

 

Korrekturabzüge («Gut zum Druck»): Diese dienen dem Kunden zur Kontrolle vor der Publikation der Anzeige. Diese werden auch publiziert, wenn das «Gut zum Druck» nicht unterschrieben wird (vgl. Vertragsrücktritt weiter unten).

 

Platzierungen: Platzierungswünsche für Anzeigen werden explizit als Wunsch, nicht aber als Bedingung entgegengenommen. Erscheint die Anzeige aus technischen Gründen an einer anderen Stelle als gewünscht, so kann deswegen weder die Zahlung verweigert noch Schadenersatz verlangt werden.

 

Beilagen: Aufträge für Beilagen/Beihefter/Beikleber sind für den Verlag erst nach Genehmigung eines Musters bindend.

 

Haftung: Die Robe Verlag AG ist bestrebt, das Inserat des Bestellers, gestützt auf dessen Druckvorlage, in einwandfreier Qualität zu publizieren. Im Falle eines wesentlichen Mangels der Publikation haftet die Robe Verlag AG für einen dem Besteller allenfalls entstehenden Schaden, jedoch höchstens bis zur Höhe des vereinbarten Insertionspreises. Jede weitere Haftung (namentlich für allfällige Folgeschäden) wird ausdrücklich wegbedungen. Die Robe Verlag AG lehnt jede Haftung für Text- und Bildinhalt des Inserates ab.

 

Fehlerhaftes Erscheinen: Reklamationen sind spätestens innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungserhalt anzubringen. Mangelhaft erschienene Inserate berechtigen in folgenden Fällen zu keinem Preisnachlass oder Gratiswiederholung: telefonisch erteilte oder geänderte Aufträge fehlende, undeutliche oder sonst mangelhafte oder ungeeignete Vorlagen (z.B. zu feiner Raster, zu feine Linien, zu kleine Schrift etc.) Abweichungen von typografischen Vorschriften des Verlages Wird der Sinn oder die Wirkung des Inserates wesentlich beeinträchtigt, werden maximal die Insertionskosten erlassen oder in Form einer Gratiswiederholung kompensiert. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen.

 

Anwendbares Recht und Gerichtsstand: Es gilt schweizerisches Recht, Gerichtsstand ist Aarau.